Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie und der geltenden Coronaschutzverordnung ist die Anzahl der Teilnehmenden bei standesamtlichen Trauungen voerst bis Ende Mai 2021 eingeschränkt:
- Trauung im Rathaus und auch in den Außenstandorten finden mit maximal 5 Personen inklusive einer Standesbeamtin oder eines Standesbeamten statt.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist vorgeschrieben, mit Ausnahme für das Brautpaar und die Standesbeamtin oder des Standesbeamten während der Trauung.