Sofortprogramm für Westerholt

"Watt willste woanders" – Idee findet Ladenlokal 

Mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ des Landes NRW können Gewerbetreibende oder Dienstleistende Ladenlokale im Bereich der Bahnhofstraße stark vergünstigt anmieten und anschließend kreative, innovative neue Nutzungen (z. B. neue Einzelhandelskonzepte, Pop-Up-Stores, Regal-/Fach-Läden, Gastronomie, Dienstleistungen, soziale und kulturelle Projekte) ausprobieren. Die geförderte Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre. So werden Leerstände in Westerholt reduziert, neue Konzepte etabliert und der Stadtteil langfristig belebt.

Für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer im zentralen Bereich von Westerholt können jetzt leerstehende Ladenlokale durch das „Sofortprogramm für Westerholt“ mit neuem Leben füllen.

Das sind die Inhalte:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer vermieten das eigene Ladenlokal für bis zu 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) an die Stadt Herten.
  • Die Stadt Herten untervermietet an innovative Gewerbetreibende für zwei Jahre zu stark vergünstigten Konditionen (siehe Rechenbeispiel).

Die Vorteile:

  • Die Stadt Herten ist ein verlässlicher Vertragspartner.
  • Die Stadt kümmert sich um die Vermietung des Ladenlokals sowie die Kommunikation mit den Mieterinnen und Mietern.
  • Die Gewerbeimmobilie erzielt wieder Mieteinnahmen.
  • Eine positive Entwicklung von Westerholt wird unterstützt.

Es gibt folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:

  • Lage des Ladenlokals im sog. Konzentrationsbereich
  • Bereits längerer Leerstand (mind. zwei Monate)
  • Zum Nachweis der Altmiete liegt der letzte Mietvertrag vor, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Für potenzielle Mieterinnen und Mieter eines Ladenlokals

Ob Exsistenzgründer*in oder bereits am Markt tätig, wer eine Geschäftsidee im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Soziales oder Kultur hat und das eigene Konzept immer schon ausprobieren wollte, kann an dem Sofortprogramm teilnehmen – egal ob mit einer kurzzeitiger Nutzung z. B. in Form eines Pop-Up-Stores oder längerfristig.

Die Vorteile:

  • Für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zahlen Mieterinnen und Mieter lediglich 20 Prozent der regulären Miete (zzgl. Nebenkosten).
  • Das angemietete Ladenlokal befindet sich im Herzen von Westerholt in bester Lauflage.
  • Der Start in Westerholt wird erleichtert, denn Interessierte erhalten Unterstützung und Beratung von einem kompetenten und kreativen Team.

Rechenbeispiel

Ladenlokal Westerholt, 100 m² Verkaufsfläche + Sozialräume

Kaltmiete 10 €/m² pro Monat 1.000 €
Anmietung durch die Stadt Herten zu
70 % der Altmiete pro Monat
700 € Mieteinnahme für den Eigentümer
Untervermietung an den neuen Mieter zu 20 % der Altmiete pro Monat 200 € Gesamtkosten für den Mieter zzgl. Nebenkosten

Kosten für Umbauarbeiten, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, behördliche Genehmigungen o. Ä. können nicht gefördert werden. Sollten Personen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee mit formellen oder anderen Anforderungen, z. B. im Zuge der Erteilung einer Nutzungsgenehmigung, konfrontiert werden, unterstützt das Team des Stadtteilbüros Hassel.Westerholt.Bertlich gerne – sei es bei der Vorbereitung und Erstellung von Anträgen oder der Kommunikation mit den behördlichen Stellen. Gemeinsam wird eine schnelle und praktikable Lösung entwickelt!

Ihre Ansprechperson im Stadtteilbüro

Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich
Torhaus 10
Egonstraße 10
45896 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 169 6922
E-Mail: info@remove-this.stadterneuerung-hwb.de
www.stadterneuerung-hwb.de

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 10 bis 16 Uhr
Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
und nach Terminvereinbarung