Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Stadt Herten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Voraussetzungen
- Die Antragstellerin / der Antragsteller hält sich in Herten auf.
- Das vorhandene Einkommen / Vermögen ist geringer als der berechnete Sozialhilfeanspruch.
- Die Antragstellerin / Der Antragsteller ist unter 65 Jahren, nicht dauerhaft erwerbsunfähig und nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder bezieht eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für Schwerbehinderte.
Besonderheiten
- Sozialhilfe ist ab dem Tage zu bewilligen, an dem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass ein Anspruch besteht.
- Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt vornehmlich, wenn Vermögen „verschleudert“ oder verschenkt wurde.
- Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen, die "publikumsgünstigeren" Öffnungszeiten (in der Regel von 8.30 Uhr - 10.00 Uhr) wahrzunehmen.
Bearbeitungsfristen
Bearbeitungsfristen entstehen bei den Bedürftigen in der Regel nicht; bei dringendem Bedarf kann am Tage der Antragstellung die erste Zahlung per Scheck erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer
- Vollmacht (bei Antragstellung für Dritte)
- Nachweis des Rententrägers über Feststellung der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben, Nachweis über Mietzahlungen
- Belege über selbstgenutztes Wohneigentum (Kredite, Grundbesitzabgaben, Wassergeld, Schornsteinfegerrechnung, Gebäudeversicherung)
- Jahresabrechnung der Heizkosten, Nachweis über Vorauszahlungen
- Bankverbindung einschließlich der Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Vermögensnachweise: Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Beleihungsnachweise, Nachweise zum PKW (KFZ-Schein, km-Stand)
- Einkommensnachweise: Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe des bisherigen Sozialamtes, Lastenausgleich, Rentenbescheid des Rententrägers,
- von der Krankenkasse: Krankenversichertenkarte, Bescheinigung über Beitragshöhe, Antrag auf freiwillige Versicherung, Krankengeldbescheid, Aussteuerungsbescheid,
- Schriftverkehr des Rechtsanwaltes bei Geltendmachung von Unterhalt
- Scheidungsurteil mit Versorgungsausgleich oder Unterhaltsurteile, Nachweise über laufende Unterhaltszahlungen
- Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Eltern, Kinder)
- Unterlagen über evtl. absetzbare Ausgaben: Nachweis über zu zahlende Versicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, besondere finanzielle Belastungen/Verpflichtungen.
Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Bereich Soziale Hilfen vor.
Rechtsgrundlage
SGB XII
A - DE
N.N
Tel.: 02366 303 388
Soziale_Leistungen@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008
DF - I
Frau Krebs
Tel.: 02366 303 837
Soziale_Leistungen@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008
J - MI
Frau Kallhoff
Tel.: 02366 303 205
Soziale_Leistungen@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008
Mj - Schr
Frau Kruse
Tel.: 02366 303 193
Soziale_Leistungen@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 006
SCHU - Z
Frau Krök
Tel.: 02366 303 248
Soziale_Leistungen@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008