Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller

Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung Waren anbieten (z.B. Private Trödelmärkte) oder Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen (sog.  Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge).

Auch für unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Die Reisegewerbekarte entbindet Sie nicht von der Einhaltung der Ladenöffnungszeiten.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigt dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen, als auch an juristische Personen -beispielsweise einer GmbH- erteilt werden.

Die Erlaubnis kann beim Ordnungsamt der Stadt Herten beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Personen, ihren Firmensitz in Herten haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.

Für die Zuverlässigkeitsprüfung sind bei der Beantragung bzw. zur Erteilung einer Reisegewerbekarte folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis, bzw. Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • für Ausländer oder Staatenlose eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister „zur Vorlage bei einer Behörde“ beim OA Herten, zu beantragen beim Bürgerservice Herten, jeweils nicht älter als drei Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Stadtkasse)
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei (Amtsgericht Recklinghausen)
  • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gem. § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • zwei aktuelle Passfotos

Ist Antragsteller/in eine juristische Person, werden folgende Unterlagen zusätzlich für die juristische Person benötigt:

  • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate) zu beantragen hier: (Ordnungsamt Herten)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, sind zusätzlich die nachfolgend genannten Unterlagen notwendig:

  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
  • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

Bei Antragstellung ist sind die konkreten Tätigkeiten, die im Reisegewerbe ausgeübt werden sollen, anzugeben. Eine telefonische Vorsprache ist empfehlenswert, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte:

  • befristet für drei Jahre: 200,- EUR
  • unbefristet: 500,- EUR

Ihre Ansprechperson

Frau Fiorentelli
Telefon: 02366 303-499
Gebäude: Außenstelle