Schadensfälle

Bei Allgemeinen Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus dem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter herleiten, ist ein schriftlicher Antrag auf Schadenersatz an das Dezernat 2, Rechtsamt, Versicherungsangelegenheiten zu richten.

Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch oder schriftlich an die genannte Ansprechperson. Diese wird Ihnen gerne weiterhelfen und ggf. eine Haftpflichtschadensanzeige zukommen lassen.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag kann formlos erfolgen. Es sind folgende Angaben notwendig:

Personendaten

Vor- und Zuname, Anschrift

 

Bankdaten

zusätzlich bei Kfz-Unfall

Name und Anschrift Fahrer und Halter

 

Kfz-Kennzeichen

 

Baujahr / Km-Leistung

Schaden

Adresse / Skizze

 

Schadenzeitpunkt Tag / Uhrzeit

 

Schilderung Unfallhergang / Schadenhergang

Höhe der Schadenersatzforderung

voraussichtliche Summe in Euro

Anlagen

Fotos

 

Skizzen

 

ggf. Polizeibericht

 

Namen und Anschrift von Zeugen

 

ggf. Rechnungen/Belege

Vorsteuerabzugsberechtigung: ja/nein

beschädigter Gegenstand = Betriebsvermögen

Wie geht es nach der Schadenmeldung weiter?

Eingangsbestätigung

Der Eingang der Schadenanzeige wird schriftlich mit Bekanntgabe des zugeordneten städt. Aktenzeichens, Übersendung "Datenschutz-Einverständniserklärung" und weiteren Verfahrenshinweisen bestätigt.

Bearbeitung

Die notwendigen Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Bewertung der Rechtslage werden unverzüglich durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Entscheidung

Abschließend erfolgt die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadenersatz geleistet wird.

Ihre Ansprechperson im Rechtsamt

Frau Renker
Telefon: 02366 303-320
Gebäude: Rathaus
Raum: 338