Sondernutzung von Grünflächen

Möchten Sie eine städtische Grünfläche für eine Veranstaltung nutzen? Benötigen Sie beispielsweise wegen einer Baumaßnahme eine Durchfahrtsgenehmigung für eine Grünanlage oder einen Grünverbindungsweg? Dann ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt Herten erforderlich. Die Stadt kann die Hinterlegung einer Sicherheit verlangen.

Hinweis Hertener Schlosspark

Der Hertener Schlosspark ist, seinem Charakter nach, ein Ort der ruhigen Erholung, sodass hier lediglich einige wenige feststehende Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Kunstmarkt, stattfinden können.

Notwendige Unterlagen

In der Regel reicht ein schriftlicher Antrag aus, in dem Sie kurz und formlos die geplanten Aktivitäten darstellen. Bitte denken Sie auch daran, weitere Absprachen, zum Beispiel über Absperrungen usw., mit dem Ordnungsamt zu treffen.

Ihre Ansprechperson

Herr Maler
Telefon: 02366 303-568
Gebäude: ZBH
Raum: B 6