Duldung

Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht sind zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Können sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen (z.B. wegen noch fehlender Heimatpässe/Passersatzpapiere, kurzfristiger Reiseunfähigkeit), werden sie bis zum Wegfall des Hindernisses geduldet.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Passbeantragung und Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausstellung  oder
  • ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

Wichtiger Hinweis
Ab dem 01.05.2025 können für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Reiseausweise für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digitale Lichtbilder, die über zertifizierte Anbieter bereitgestellt werden, verwendet werden. Ausgedruckte biometrische Lichtbilder können nur noch bis zum 30.04.2025 verwendet werden.

Sie müssen kein Passfoto mehr mitbringen. Dies können Sie vor Ort im Rathaus an unserer Fotobox Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen.  Ebenso wird Ihre Unterschrift für den weiteren Antragsprozess erfasst. Im Anschluss begeben Sie sich wieder in den Wartebereich der Ausländerbehörde und warten bis Sie aufgerufen werden. Die Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde können im Anschluss Ihre Daten digital abrufen und in das Fachverfahren einfügen. Sie können auch weiterhin Ihre digitalen Lichtbilder bei privaten Fotografen oder Dienstleistern anfertigen lassen. Eine Auflistung der privaten Fotografen und Fotofachgeschäfte können Sie aus dem Link entnehmen.

Gebühren

Für die Erteilung und Verlängerung der Duldung fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde

Ihre Ansprechpersonen

Buchstaben A – I:
Frau Klinkenbuß
Tel. 02366 303-230
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 27 (EG)

Buchstaben J – Z:
Frau Häusler
Tel. 02366 303-220
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 27 (EG)