Duldung

Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht sind zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Können sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen (z.B. wegen noch fehlender Heimatpässe/Passersatzpapiere, kurzfristiger Reiseunfähigkeit), werden sie bis zum Wegfall des Hindernisses geduldet.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Passbeantragung und Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausstellung  oder
  • ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

Gebühren

Für die Erteilung und Verlängerung der Duldung fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde

Ihre Ansprechpersonen

Buchstaben A – I:
Frau Klinkenbuß
Tel. 02366 303-230
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 25 (EG)

Buchstaben J – Z:
Frau Häusler
Tel. 02366 303-220
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 24 (EG)