Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung (Feststellung erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten/früher Versorgungsamt Gelsenkirchen)
Besondere Voraussetzungen
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch die Kreisverwaltung/das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
Hinweis
Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die
Kreisverwaltung Recklinghausen
Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten
Postanschrift
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Hausanschrift
Servicebüro
Castroper Str. 30
45665 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53-6555
Fax: 0 23 61 / 53-6584
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
- Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten