Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertengesetz

Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung (Feststellung erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten/früher Versorgungsamt Gelsenkirchen)

Besondere Voraussetzungen

  • Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch die Kreisverwaltung/das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
  • Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.

Hinweis

Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die

Kreisverwaltung Recklinghausen

Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten

Postanschrift

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Hausanschrift

Servicebüro
Castroper Str. 30
45665 Recklinghausen

Telefon: 0 23 61 / 53-6555
Fax: 0 23 61 / 53-6584

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck
  • Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
Kontakt und Öffnungszeiten