Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Kreisverwaltung Recklinghausen
Besondere Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
- Der Antragsteller muss in Herten wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Herten haben.
Besonderheiten
Die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.
Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten,
Postanschrift
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Hausanschrift
Castroper Str. 30
Recklinghausen
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.
Notwendige Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten