Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung

Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Kreisverwaltung Recklinghausen

Besondere Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
  • Der Antragsteller muss in Herten wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Herten haben.

Besonderheiten

Die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59 - Schwerbehindertenangelegenheiten,

Postanschrift

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen

Hausanschrift

Castroper Str. 30
Recklinghausen

Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.

Notwendige Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung.

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
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