- bundeseinheitlicher Parkausweis (orange) -
Wer kann einen bundeseinheitlichen Parkausweis (orange) beantragen?
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B* und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B* und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
*In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es möglich, auch ohne das Merkzeichen B einen orangen Parkausweis zu erhalten. Er gilt dann nur in NRW.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Kreises Recklinghausen -Schwerbehindertenangelegenheiten- (früher Versorgungsamt)
- falls vorhanden, abgelaufene Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Zeitpunkt der Vorlage der Stellungnahme, die beim Kreis Recklinghausen -Schwerbehindertenangelegenheiten- eingeholt wird
Geltungsbereich
- im eingeschränkten Halteverbot, bis zu drei Stunden
- in Zonenhaltverboten
- an Stellen mit dem Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" für die ein Zeitlimit besteht, über die zugelassene Zeit hinaus
- in Fußgängerzonenm in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Anwohnerparkplätzen
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist nicht erlaubt.
Der orange Parkausweis gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist es möglich, auch ohne das Merkzeichen B einen orangen Parkausweis zu erhalten. Er gilt dann nur in NRW.
Der Parkausweis muss offen hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Gültigkeitsdauer
Der Parkausweis hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Schwerbehindertenausweis, aber maximal fünf Jahre.
Gebühr
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten