- Die Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten
- (eine Umschreibung von EG-Führerscheinen ist seit dem 01.07.1996 nicht mehr erforderlich)
- Die Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen (z.B. Bundeswehrführerschein)
Die Anträge für die Umschreibung können beim Bürgerbüro der Stadt Herten oder beim Straßenverkehrsamt, 45770 Marl, Stettiner Str. 6 a, gestellt werden.
Hier finden Sie die Adresse und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts. Nutzen Sie auch die Online-Services Kfz-Zulassung und Antrag auf Fahrerlaubnis.