Führerscheinerteilung

Aufnahme von Anträgen zur Erteilung und Erweiterung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen)

Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule. Diese erhalten vom Straßenverkehrsamt die entsprechenden Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen. In der Regel werden diese Anträge dann von den Fahrschulen beim Bürgerbüro gestellt, so daß eine persönliche Antragstellung nicht erforderlich ist.

Mindestvoraussetzungen

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind von Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Auskünfte über diese Anforderungen geben die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt Marl und das Bürgerbüro der Stadt Herten.

Besonderheiten

Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt beim Straßenverkehrsamt Marl möglich.

Wichtiger Hinweis

Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist das Straßenverkehrsamt in 45770 Marl, Stettiner Str. 6a.

Antrags- und Bearbeitungsfristen

  • Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte max. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
  • Die Bearbeitungszeit zwischen Antragsannahme und Prüfungstag beträgt ca. 4 Wochen.

Ausführliche Informationen (Öffnungszeiten, Gebühren, Notwendige Unterlagen) finden Sie hier auf der Homepage des Kreis Recklinghausen unter www.kreis-re.de

Notwendige Unterlagen

Auskünfte über die erforderlichen Antragsunterlagen in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen erteilen die Fahrschulen, das Straßenverkehrsamt in Marl sowie das Bürgerbüro der Stadt Herten. 

Führerscheinanträge werden von den genannten Stellen ausgehändigt, beziehungsweise aufgenommen.

Straßenverkehrsamt

Hier finden Sie die Adresse und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts. Nutzen Sie auch die Online-Services Kfz-Zulassung und Antrag auf Fahrerlaubnis.