Förderprogramm Entsiegelung Schottergärten

 

Die Stadt Herten fördert ab Montag, 15. Juli 2024, Rückbau von Schottergärten in Herten.

© Stadt Herten

Die Umgestaltung versiegelter oder mit Kies und Schotter bedeckter Vorgärten hin zu blühenden, insektenfreundlichen und naturnahen Vorgärten ist ein Zeichen für ökologische Vielfalt und ein Beitrag zur Klimaanpassung in Herten. Insbesondere in stark versiegelten Bereichen können naturnahe Gärten das Mikroklima verbessern, der Entstehung von Hitzeinseln entgegenwirken, die Lebensbedingungen für Flora und Fauna verbessern und die natürliche Bodenfunktion wiederherstellen.

Positive Auswirkungen gibt es auch für den Wasserhaushalt: Unter anderem wird durch Verdunstung und Versickerung von Regenwasser der Kanal entlastet, die Hochwassergefahr gemindert und so die Grundwasserneubildung gefördert.

Zudem ist die suggerierte Pflegeleichtigkeit von Schottergärten eine Illusion, denn es werden im Laufe der Zeit Samen, Staub und Blätter auf die Fläche geweht und über kurz oder lang siedeln sich wieder Pflanzen zwischen den Steinen an. Das Reinigen der Schotterfläche ist dann sehr mühsam und kaum dauerhaft umzusetzen. Ein gut angelegter naturnaher Garten ist oftmals pflegeleichter als ein in die Jahre gekommener Schottergarten.

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten oder anderweitig versiegelte Vorgärten in naturnahe Lebensräume für Biene und Co.  umzuwandeln. Die neue Förderrichtlinie ist gültig vom 15.07. bis zum 31.12.2024.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und/oder versiegelten Flächen auf Privat- und Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet von Herten, die von öffentlichen Straßen und Wegen aus einsehbar sind.

Als Schottervorgärten sind Flächen von Wohn- und Geschäftshäusern zu verstehen, die zu über ca. 80% mit Schotter und/oder Kies bedeckt oder anderweitig versiegelt sind. Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet das Stadtentwicklungsamt der Stadt Herten auf der Grundlage von Fotos und Skizzen oder durch einen Vor-Ort-Termin.  Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche beträgt zehn Quadratmeter.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümerin/Eigentümers.

Gefördert wird jede Umgestaltung pauschal mit 500 €, maximal bis zur Höhe der angefallenen Kosten. Es können bis zu zehn Vorgärten in 2024 gefördert werden. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet, es gilt das Windhundprinzip.

Antragsunterlagen und weitere Informationen

Ihre Ansprechperson

Frau Koelsch
Telefon: 02366 303-337
Gebäude: Rathaus
Raum: 345

Terminvergabe

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um persönlich beraten zu werden.