ZBH - Zentraler Betriebshof

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Abfallkalender

Sperrmüll

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Glascontainer

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Umweltbrummi

Stadtgrün

  • Baumschutzsatzung Die Stadt Herten hat KEINE Baumschutzsatzung, sodass für die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung seitens der Stadt Herten erforderlich ist.

  • Grünflächenpflege Reinigung, Rückschnitt, Rasen mähen - die Grünflächenpflege umfasst viele Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH kümmern sich das ganze Jahr über um die Unterhaltung und Pflege der vielen Grünflächen im Stadtgebiet.

  • Sondernutzung von Grunflächen Planen Sie ein kleines Fest, ein Sport-Event oder einen Geburtstag und kommt Ihnen dabei zum Beispiel die Freizeit- und Erholungsanlage Backumer Tal in den Sinn? Dann ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt Herten erforderlich.

  • Spielplatzpflege Kinderjubel, Fangen und Klettern – ein Kinderspielplatz soll Spaß machen. Doch zahlreiche Gefahrenquellen können dem Spielspaß ein jähes Ende bereiten. Damit sich die Kinder nicht verletzen, sorgen die Spielplatzkontrolleure in Herten für Sicherheit.

  • Sportplatzpflege Der ZBH Grün ist auch für die Pflege von Hertens Sportplätzen zuständig.

  • Straßenbäume „Warum wurde der Baum gefällt, der sah doch gesund aus?!“ – immer wieder werfen Baumfällungen Fragen auf. Zwar sehen Bäume oft äußerlich intakt aus, sind aber innerlich krank und häufig gar nicht mehr standsicher.

  • Waldpflege Um die Pflege und Unterhaltung der städtischen Waldflächen kümmert sich der Zentrale Betriebshof Herten.

Gebühren und Leistungen

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Winterdienst

Straßenreinigung

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Umwelt- und Abfallpädagogik

Tauschbörse und Verschenkmarkt