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Baumschutzsatzung
Die Stadt Herten hat KEINE Baumschutzsatzung, sodass für die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung seitens der Stadt Herten erforderlich ist.
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Grünflächenpflege
Reinigung, Rückschnitt, Rasen mähen - die Grünflächenpflege umfasst viele Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH kümmern sich das ganze Jahr über um die Unterhaltung und Pflege der vielen Grünflächen im Stadtgebiet.
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Sondernutzung von Grunflächen
Planen Sie ein kleines Fest, ein Sport-Event oder einen Geburtstag und kommt Ihnen dabei zum Beispiel die Freizeit- und Erholungsanlage Backumer Tal in den Sinn? Dann ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt Herten erforderlich.
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Spielplatzpflege
Kinderjubel, Fangen und Klettern – ein Kinderspielplatz soll Spaß machen. Doch zahlreiche Gefahrenquellen können dem Spielspaß ein jähes Ende bereiten. Damit sich die Kinder nicht verletzen, sorgen die Spielplatzkontrolleure in Herten für Sicherheit.
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Sportplatzpflege
Der ZBH Grün ist auch für die Pflege von Hertens Sportplätzen zuständig.
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Straßenbäume
„Warum wurde der Baum gefällt, der sah doch gesund aus?!“ – immer wieder werfen Baumfällungen Fragen auf. Zwar sehen Bäume oft äußerlich intakt aus, sind aber innerlich krank und häufig gar nicht mehr standsicher.
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Waldpflege
Um die Pflege und Unterhaltung der städtischen Waldflächen kümmert sich der Zentrale Betriebshof Herten.