ZBH - Zentraler Betriebshof

Abfallarten & Behälter

  • Abfallarten & Behälter Der ZBH bietet Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier/ Pappverpackungen an. Das Team der Abfallberatung berät Sie gerne zu den einzelnen Abfallbehältern und deren Größe.

  • Altpapier - Blaue Tonne Papier und Pappe bestehen aus einem wichtigem Rohstoff, der mehrmals recycelt werden kann. Die Sammlung erfolgt in Herten über die Papiertonne, die jedem Haus und jeder gewerblichen Einrichtung zur Verfügung gestellt wird - ohne zusätzliche Gebühr. (Foto: Guenther Richter / pixelio.de)

  • Bioabfall - Braune Tonne In der Biotonne werden alle biologisch abbaubaren Abfälle aus dem Haushalt gesammelt. In modernen Anlagen verarbeitet man sie dann zu ökologischem Biokompost weiter. (Foto: piu700 / pixelio.de)

  • Restmüll - Graue Tonne In der grauen Tonne wird der Müll entsorgt, der nicht weiter verwertet werden kann. Jeder Haushalt in Herten muss diese Abfälle über den Restabfallbehälter entsorgen.

  • Transport-/Vollservice Wer länger in Herten lebt, weiß bereits, dass die Restabfall- und Bioabfall-Tonnen von den Mitarbeitern des ZBH an die Straße gezogen werden. Wenn die Distanz zwischen Tonnenstandort und Straße nicht größer als 15 Metern ist, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern - hier greift der Vollservice.

  • Wertstoff - Gelbe Tonne Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen werden in gelben Wertstofftonnen gesammelt. Für die Abfuhr ist nicht der ZBH verantwortlich. Die Firma Remondis Industrieservice GmbH & Co. KG ist für Sammlung und Transport von Wertstoffen zuständig.

Aktueller Hinweis:

ZBH beendet Laubsaison
Die seit Oktober 2024 im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Laubcontainer werden ab der kommenden Woche wieder eingezogen. Im Anschluss daran wird der ZBH (ab dem 09.12.2024) die gefüllten Laubsäcke im Stadtgebiet einsammeln. Hertenerinnen und Hertener, die die Laubsäcke nicht am Wertstoffhof abgegeben haben, können die mit Laub von städtischen Bäumen befüllten Säcke ab dem 09.12.2024 zur Abholung an den Straßenrand legen.

Fragen an den ZBH

ZBH-Zentrale
Tel. 02366 303-105

Kontakt & Öffnungszeiten

Wertstoffhof

Abfall-ABC

Abfallkalender

Sperrmüll

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Glascontainer

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Umweltbrummi

Stadtgrün

  • Baumschutzsatzung Die Stadt Herten hat KEINE Baumschutzsatzung, sodass für die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung seitens der Stadt Herten erforderlich ist.

  • Grünflächenpflege Reinigung, Rückschnitt, Rasen mähen - die Grünflächenpflege umfasst viele Aufgaben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH kümmern sich das ganze Jahr über um die Unterhaltung und Pflege der vielen Grünflächen im Stadtgebiet.

  • Sondernutzung von Grunflächen Planen Sie ein kleines Fest, ein Sport-Event oder einen Geburtstag und kommt Ihnen dabei zum Beispiel die Freizeit- und Erholungsanlage Backumer Tal in den Sinn? Dann ist eine schriftliche Genehmigung der Stadt Herten erforderlich.

  • Spielplatzpflege Kinderjubel, Fangen und Klettern – ein Kinderspielplatz soll Spaß machen. Doch zahlreiche Gefahrenquellen können dem Spielspaß ein jähes Ende bereiten. Damit sich die Kinder nicht verletzen, sorgen die Spielplatzkontrolleure in Herten für Sicherheit.

  • Sportplatzpflege Der ZBH Grün ist auch für die Pflege von Hertens Sportplätzen zuständig.

  • Straßenbäume „Warum wurde der Baum gefällt, der sah doch gesund aus?!“ – immer wieder werfen Baumfällungen Fragen auf. Zwar sehen Bäume oft äußerlich intakt aus, sind aber innerlich krank und häufig gar nicht mehr standsicher.

  • Waldpflege Um die Pflege und Unterhaltung der städtischen Waldflächen kümmert sich der Zentrale Betriebshof Herten.

Gebühren und Leistungen

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Winterdienst

Straßenreinigung

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Umwelt- und Abfallpädagogik

Tauschbörse und Verschenkmarkt


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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