Rechtsverordnungen des Landes NRW

Die Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) legen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest.

Alle aktuellen Informationen über Quarantäne, neue Regeln, Maßnahmen und Verordnungen finden Interessierte auf der Internetseite der Landesregierung in der Rubrik "Wichtige Fragen und Antworten zum Corona-Virus":

www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Aktuelle Informationen zur Coronaschutzverordnung

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Mittwoch, 24. November 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen. Hier gelten künftig umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.

Die aktuellen Regelungen im gesamten Kreis Recklinghausen und damit auch in Herten, sowie die aktuellen Zahlen finden Interessierte auf der Internetseite www.kreis-re.de/corona. Auch die aktuelle Coronaschutzverordnung ist dort verlinkt.

Weitere Informationen zu den Stufen und den entsprechenden Lockerungen finden Interessierte außerdem auf der Internetseite des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.


Aktuelle Informationen der NRW-Landesregierung

www.land.nrw/corona