Das Gelände der ehemaligen Schachtanlage Ewald hat sich in den letzten Jahren – auch durch die Ansiedlung Motorworld - zu einem überregionalen Eventzentrum entwickelt. Um die große Nachfrage nach Veranstaltungen auf dem Gelände gezielt zu steuern, hat die Stadtverwaltung ein Veranstaltungskonzept für das Ewaldgelände entwickelt.
Rechtsgrundlage
Bei der Vergabe der Veranstaltungsplätze handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung. Jeder Antragsteller hat unter Berücksichtigung des Art. 3 Grundgesetz einen Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Um dies zu gewährleisten, entscheidet die Verwaltung auf der Grundlage eines Konzeptes über die Vergabe der öffentlichen Flächen für Veranstaltungen.
Geltungsbereich
Dieses Vergabekonzept gilt für Veranstaltungen aller Art auf den folgenden Flächen:
- Doncaster Platz West
- Doncaster Platz Mitte und Ost
- Sonstige Flächen (Private Flächen)
Ausnahme
Der Doncaster Platz West wird nur für die Veranstaltung Extraschicht vergeben.
Vergabekonzept gilt nicht für folgende Veranstaltungen
- Festsetzung von Wochenmärkten
- Veranstaltungen, die gemäß Artikel 21, 38 sowie 5 und 3 des Grundgesetzes aufgrund der tragenden Bedeutung von Wahlen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung besonderen Schutz genießen (z. B. Wahlkampfveranstaltungen)
- Veranstaltungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Demonstrationsrecht stehen
- Dreharbeiten und Aufnahmen für Film und Fernsehen. Mehr Infos zu Drehgenehmigungen im Stadtgebiet
Qualitätsanforderungen
Die Doncaster Plätze stehen nur für die Veranstaltungen zur Verfügung, die eine der nachfolgend genannten Qualitätsanforderungen erfüllen:
- Exklusivität, d.h. keine Doppelungen (keine gleichen Veranstaltungen im Stadtgebiet)
- Öffentlichkeitswirksame Förderung des Images und des Standortmarketings der Stadt Herten
- Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums durch Veranstaltungen mit zentraler Bedeutung und Ausstrahlung
- Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen
- Förderung stadt(teil)bezogener Entwicklungsplanungen
- Entwicklung gesamtstädtischer Leitbilder, insbesondere in den Bereichen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports und des Tourismus
Nutzung und Gestaltung der Veranstaltungsflächen
Die Veranstaltung muss hinsichtlich ihrer Art und ihres räumlichen Ausmaßes der jeweiligen Platzgröße, der Platzgestaltung und den umgebenden Baulichkeiten angemessen sein. Das bedeutet unter anderem:
- offene Gestaltung der Aufbauten (keine Abschottung zum Umfeld)
- klare Wegebeziehungen
- deutliche Abgrenzung von anderen Veranstaltungsflächen
- Ausreichend Abstände der Aufbauten zu Grünflächen und Bäumen
- ggf. Prüfung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben
- enge Einbindung der Feuerwehr für feuersicherheitsrechtliche Belange
- Einhaltung der Lärmimmissionswerte bei lärmintensiven Veranstaltungen
Details zu den einzelnen Punkten lesen Sie im Veranstaltungskonzept.
Antrag stellen zur Durchführung einer Veranstaltung
Der Antrag muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:
- (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit Zeit- und Lageplan für die Veranstaltung
- Gewährleistung der Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr während Auf- und Abbauphase
- Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen
- Vorlage einer Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten Sanitätsdienstes
- eigenständiges Beschwerdemanagement
- Schallschutzprognosegutachten bei lärmintensiven Veranstaltungen
- Reinigungskonzept
- Trinkwasserversorgungs- sowie ein Abwasserkonzept
Detaillierte Informationen finden Sie im Veranstaltungskonzept.
Genehmigungsverfahren
Um eine Veranstaltung zu beantragen, nutzen Sie das Antragsformular im Downloadbereich.
Herr Wirbitzky
Telefon: 02366 303-498
ordnung-gewerbe@ herten.de
Gebäude: Außenstelle
Herr Völkel
Telefon: 02366 303-368
ordnung-gewerbe@ herten.de
Gebäude: Außenstelle