Ab dem 1. Oktober 2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung umgestellt. Der Antrag kann über www.untersuchungsberechtigungsschein.de online gestellt werden. Jugendliche die keine Möglichkeit zur digitalen Beantragung haben, beantragen den Untersuchungsberechtigungsschein weiterhin Im Bürgerbüro.
Besondere Voraussetzungen
- Lebensalter mindestens 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Herten
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de