Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause vom Antragsteller ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen
- Lebensalter mindestens 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Herten
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de