Reisepass

Achtung! Änderung Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Dies gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Ab dem 26. Juni sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern dann ungültig.

Beantragung & benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis, das heißt
    • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist
    • und/oder Ihren Personalausweis
    • und oder Ihren Kinderreisepass/Kinderausweis

  • Personenstandsurkunden
    Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde oder
    • das Familienstammbuch

    vor.

  • Ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Foto
  • Minderjährige Kinder müssen in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters vorsprechen sowie eine Einverständniserklärung beider Elternteile und die Personalausweise/Pässe der Eltern mitbringen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Der Antrag/die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten kann auch von einem Erklärungsboten (z.B. Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, wenn die Eltern aus Zeitgründen den Antrag nicht selbst abgeben können) überbracht werden.

Der Erklärungsbote muss eine Vollmacht der Sorgeberechtigten vorlegen, dass er zur Überbringung des Antrages ermächtigt wurde und sich ausweisen.

Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für Minderjährige.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung den Reisepass persönlich unterschreiben. Dies gilt auch für jüngere Kinder, sofern sie bereits eine Unterschrift leisten können. Es werden zwei Fingerabdrücke im elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses gespeichert.

Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.

Bearbeitungsdauer

  • die Bearbeitungsfristen beim Reisepass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. In der Regel sind das circa 4 Wochen.
  • Falls ein Pass dringend benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass auszustellen.

Gültigkeitsdauer

  • der Reisepass ist 10 Jahre gültig
  • Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre

Besonderheiten

  • In besonderen Fällen dürfen für eine Person mehrere Pässe ausgestellt werden.
  • Für Vielreisende gibt es einen Reisepass der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Visaeinträge, Stempel etc. vorhanden.

Gebühren

  • ePass: 60,00 Euro
  • ePass für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • ePass mit 48 Seiten: 82,00 Euro
  • ePass mit 48 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 Euro     
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • Expresspass: 92,00 Euro
  • Expresspass für Antragsteller unter 24 Jahren: 69,50 Euro

Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de.

Reisepass oder Ausweis fertig?

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