Die Ausstellung von Passersatzpapieren erfolgt für Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz erhalten können oder von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, dass Staatenlosigkeit vorliegt.
Die Reiseausweise werden mit biometrischen Merkmalen hergestellt. Dies bedeutet, dass sich zur Verbesserung der Fälschungssicherheit im Pass ein Chip befindet, auf dem neben den persönlichen Daten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert werden. Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte daher ein Zeitrahmen von 4-5 Wochen eingeplant werden.
Notwendige Unterlagen
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Wichtiger Hinweis
Ab dem 01.05.2025 können für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Reiseausweise für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digitale Lichtbilder, die über zertifizierte Anbieter bereitgestellt werden, verwendet werden. Ausgedruckte biometrische Lichtbilder können nur noch bis zum 30.04.2025 verwendet werden.
Sie müssen kein Passfoto mehr mitbringen. Dies können Sie vor Ort im Rathaus an unserer Fotobox Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen. Ebenso wird Ihre Unterschrift für den weiteren Antragsprozess erfasst. Im Anschluss begeben Sie sich wieder in den Wartebereich der Ausländerbehörde und warten bis Sie aufgerufen werden. Die Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde können im Anschluss Ihre Daten digital abrufen und in das Fachverfahren einfügen. Sie können auch weiterhin Ihre digitalen Lichtbilder bei privaten Fotografen oder Dienstleistern anfertigen lassen. Eine Auflistung der privaten Fotografen und Fotofachgeschäfte können Sie aus dem Link entnehmen.
Gebühren
Für die Passersatzpapiere fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde
Eine Gebührenbefreiung ist nur beim Ausweisersatz und Bezug von Sozialleistungen möglich.
Buchstaben Aa - Al:
Frau Hecht
Tel. 02366 303-533
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)
Buchstaben Am - Fa:
Frau Örs
Tel. 02366 303-861
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)
Buchstaben Fb - Kr:
Frau Artmann
Tel. 02366 303-575
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 22 (EG)
Buchstaben Ku - Ra:
Frau Söder
Tel. 02366 303-793
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 26 (EG)
Buchstaben Rb - Z:
Frau Akdogan
Tel. 02366 303-532
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 23 (EG)
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