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Der Schutz alter Siedlungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Eigentümerinteressen - das ist das erklärte Ziel der Stadtverwaltung Herten. Mit dem Instrumentarium der Denkmalbereichssatzung soll dieser Balanceakt nun gelingen. Für die Bergarbeitersiedlung Bertlich haben die Stadtplaner - nach einem breit angelegten Diskussionsprozess - eine Denkmalbereichssatzung erarbeitet. Die Unterschutzstellung der Siedlung als Denkmalbereich in Verbindung mit Gestaltleitlinien wurde von der Mehrheit der Betroffenen als das geeignete Instrument akzeptiert. Stadtbaurat Volker Lindner stellte gemeinsam mit Wolfgang Seidel, Leiter der Stadtentwicklung und Stadtplanung und Josef Haug, Bereich Generelle Stadtentwicklung, in dieser Woche den förmlichen Verfahrensweg im Rahmen einer Pressekonferenz vor.
Die 1911 erbaute Bergarbeitersiedlung ist ca. 21 Hektar groß und besteht aus 277 Wohngebäuden mit 465 Wohneinheiten. Die bisherige Eigentümerin, die Viterra Wohnen AG, plant die schrittweise Veräußerung an Private, erste Verkäufe wurden bereits realisiert. Die Siedlung gilt als Zeugnis für den Arbeiterwohnungsbau in der Zeit vor dem ersten Weltkrieg und ist prägend für das Stadtbild. Als kulturhistorisches Erbe einer Industrieregion im Strukturwandel will die Stadt Herten den Gesamtcharakter der sehr gut erhaltenen Siedlung schützen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dezember 2000 wurden die
verschiedenen Punkte möglicher Schutzinstrumente umfassend dargestellt und diskutiert. Im Ergebnis wurde eine breite Akzeptanz für die Denkmalbereichssatzung erzielt. Bei diesem Instrumentarium aus dem Bereich des Denkmalschutzes wird einem bestimmten Gebiet ein besonderer Schutz zuerkannt. Der Schutz erstreckt sich auf das äußere Erscheinungsbild. "Wir wollen verhindern, dass der Siedlung das bunte Federkleid von Papageien angelegt wird" erläutert Volker Lindner die Ziele für Bertlich. "Bezüglich der nicht sichtbaren Teile wie z.B. der Grundriss der Häuser etc. haben die Eigentümer volle Gestaltungsfreiheit." Ergänzend zur Denkmalbereichssatzung wurden Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die den Eigentümern einen Handlungsspielraum für bauliche Maßnahmen eröffnen. Diese Gestaltleitlinien sind zwar nicht Bestandteil der Satzung, gelten aber als Empfehlung und werden bei der Beurteilung von Anträgen auf Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes herangezogen.
Der Satzungsentwurf soll nun in den politischen Gremien beraten werden. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung, bei der Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können. Zusätzlich zu diesem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ist eine zweite Informationsveranstaltung für die Betroffenen geplant. Die innerhalb der Auslegungsfrist vorgebrachten Einwände werden von der Verwaltung geprüft und im Rahmen der Entscheidung über die endgültige Fassung der Satzung durch den Rat verbindlich entschieden. Anschließend muss die Satzung dem Kreis Recklinghausen als Obere Denkmalbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Die genehmigte Satzung ist dann noch einmal öffentlich auszulegen und ortüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung hofft, dass das förmliche Verfahren bis Mitte November 2001 abgeschlossen ist. In der Übergangsphase soll durch Absprachen mit Viterra und potenziellen Erwerbern der Schutz des Erscheinungsbildes gewährleistet werden.