Diese Meldung ist vom 14.12.2015.
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Schlosspark am 16. Dezember bis 12 Uhr geschlossen

Presse 14.12.2015

Am Mittwoch, 16. Dezember, bleibt der Schlosspark bis 12 Uhr geschlossen. Besucher werden gebeten die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten. Im Schlosspark findet dann die Jagd zur Eindämmung von Überpopulationen statt. Die Jagdgenossenschaft, die den Schlosspark als Gemeinschaftsjagdbezirk betreut, muss besonders die Zahl der Kaninchen und Kanadagänse reduzieren, da diese sich überproportional vermehren.

Am Mittwoch, 16. Dezember, bleibt der Schlosspark bis 12 Uhr geschlossen. Besucher werden gebeten die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten. Im Schlosspark findet dann die Jagd zur Eindämmung von Überpopulationen statt. Die Jagdgenossenschaft, die den Schlosspark als Gemeinschaftsjagdbezirk betreut, muss besonders die Zahl der Kaninchen und Kanadagänse reduzieren, da diese sich überproportional vermehren.

Die größten Probleme der unkontrollierten Vermehrung sind kaputte Wege und Anlagen durch Kaninchenbauten, abgefressene Pflanzen und Verschmutzung durch Gänsekot. Die Jagd wird auf Grundlage des neuen ökologischen Jagdgesetzes NRW, das am 28. Mai 2015 in Kraft getreten ist, ausgeführt. Schwerpunkte der überarbeiteten Neufassung sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes.

Die Jagd darf nur in abgegrenzten Jagdbezirken unter Beachtung der Schonzeiten ausgeübt werden. Fast alle nicht besiedelten Flächen in Nordrhein-Westfalen werden bejagt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen und Gewässer.

Die Jagd ist im Wesentlichen im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Die zuständige Untere Jagdbehörde für Herten ist beim Kreis Recklinghausen angesiedelt. Obere Jagdbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.