Diese Meldung ist vom 06.12.2018.
Möglicherweise sind die Inhalte nicht mehr aktuell. Unsere aktuellen Meldungen finden Sie hier.

Schlosspark am 12. Dezember bis 12 Uhr geschlossen

Presse 06.12.2018

Jagdgenossenschaft muss den Wildbestand regulieren

Logo der Stadt Herten
Logo der Stadt Herten

Der Schlosspark bleibt am Mittwoch, 12.Dezember, bis 12 Uhr geschlossen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Absperrungen und Hinweise zu beachten. Im Schlosspark findet dann die Jagd zur Regulierung des Wildbestandes durch die Jagdgenossenschaft, die den Schlosspark als Gemeinschaftsjagdbezirk betreut, statt.

Die überproportionale Vermehrung von Kaninchen und Gänsen im Schlosspark, führt zu kaputten Anlagen durch Kaninchenbauten, abgefressenen Pflanzen und Verschmutzung durch Gänsekot. Auch Enten werden aufgrund der großen Anzahl der Gänse verdrängt. Deshalb werden die Enten bei dieser Jagd im Park nicht bejagt.

Die Jagd wird auf Grundlage des neuen ökologischen Jagdgesetzes NRW, das am 28. Mai 2015 in Kraft getreten ist, ausgeführt. Schwerpunkte der überarbeiteten Neufassung sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. Oberstes Ziel ist eine Anpassung der Wildbestände an die Kapazitäten des jeweiligen Naturraumes.

Die Jagd darf nur in Jagdbezirken unter Beachtung der Schonzeiten ausgeübt werden. Fast alle nicht besiedelten Flächen in Nordrhein-Westfalen werden bejagt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen und Gewässer.

Die Jagd ist im Wesentlichen im Bundesjagdgesetz und in den Jagdgesetzen der Länder geregelt. Die zuständige Untere Jagdbehörde für Herten ist beim Kreis Recklinghausen angesiedelt. Obere Jagdbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.“

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, c.ploetz@herten.de