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Auf seiner März-Sitzung hat der Rat der Stadt Herten mehrheitlich bei drei Enthaltungen und den Gegenstimmen der CDU die folgende Resolution beschlossen:
Resolution des Rates der Stadt Herten
Der Rat der Stadt Herten betrachtet die Entwicklung im politisch rechtsextremen Umfeld mit Sorge und Missfallen.
Neben der politischen Auseinandersetzung müssen, insbesondere im 60. Jahr nach der Befreiung vom Faschismus, auch faktisch die Handlungsmöglichkeiten der Neonazis drastisch eingeengt werden. Neonazis gehören nicht in Parlamente, die sie als Bühne missbrauchen wollen (vgl. Vorgänge im Landtag von Sachsen, Kontakte und Zusammenarbeit der NPD-Abgeordneten mit verbotenen Organisationen wie SSS - Skinheads Sächsische Schweiz), um demokratische Rechte von Innen heraus zu zerstören.
Die NPD beabsichtigt, in allen Wahlkreisen des Kreises Recklinghausen bei der Landtagswahl anzutreten. Die Bürger werden gebeten, Unregelmäßigkeiten bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften bei der Stadt zu melden (vgl. Unregelmäßigkeiten 1989 bei den Republikanern). Wir bitten die Bürger Hertens genau hinzuschauen, was sie eventuell zu unterschreiben beabsichtigen.
Der Rat spricht sich gegen den Antritt der NPD bei den Landtagswahlen aus. Die NPD vertritt Auffassungen, die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Das unterbliebene Verbot durch das Bundesverfassungsgericht erfolgte aus rein formalen Mängeln und nicht aus einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der Partei. Vertreter des Bundesverfassungsgerichtes forderten inzwischen die Politik auf, einen erneuten Verbotsantrag zu stellen.
Der Rat der Stadt Herten fordert die jeweils zuständigen Stellen (Ordnungsämter, Polizeipräsidium, Gerichte usw.) auf,
- Infostände
- Naziaufmärsche und
- Demonstrationen
zu verbieten oder evtl. gerichtlich erstrittene Genehmigungen zumindest mit rigiden Restriktionen zu versehen.