Diese Meldung ist vom 16.03.2020.
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Notbetreuung in Kitas und Schulen

Presse 16.03.2020

Notgruppen für Kinder von Personen der kritischen Infrastruktur

Logo der Stadt Herten
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am Freitag, 13. März 2020, ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen sowie die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Somit sind ab Montag, 16. März, alle Einrichtungen zu schließen.

Ausnahmen gelten für Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu gehören Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden.

Dazu zählen folgende Sektoren:

- Energie
- Wasser, Entsorgung
- Ernährung, Hygiene
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheit
- Finanz- und Wirtschaftswesen
- Transport und Verkehr
- Medien
- staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Damit sind zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal (vor allem für intensivpflichtige Menschen), sowie Eltern aus Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderen wichtiger Infrastrukturen gemeint, ebenso Personal der Justiz und in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz. Diese Notbetreuung wird nicht zentral, sondern in jeder einzelnen Kita und Einrichtung der Kindertagespflege durchgeführt. Sie kann nur für Kinder dieser Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Dabei gilt die Regelung, dass die Betreuung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten, wenn es sich um Alleinerziehende handelt und wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit organisiert werden kann.

Um diese Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Eltern, eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ihre Anwesenheit im Betrieb zwingend erforderlich ist. Ein Vordruck zur Vorlage beim Arbeitgeber befindet sich auf der städtischen Homepage. Er muss spätestens Dienstagmorgen ausgefüllt in der Einrichtung vorliegen.

Auch bei den Schulen ist das Vorgehen ähnlich: Jede Schule wird als Anlaufstelle für eine Notbetreuung offen sein. Montag und Dienstag wird dies noch für alle Schülerinnen und Schüler gelten, ab Mittwoch nur für solche, deren Eltern zu den genannten Berufsgruppen gehören und die keine anderweitige Betreuung sicherstellen können.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, c.ploetz@herten.de