Diese Meldung ist vom 04.02.2005.
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Neue KMU-Definition ab 01.01.2005

04.02.2005

Seit dem 01.01.2005 gilt eine neue Definition der EU für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Darauf weist die Wirtschaftsflörderungsagentur der Stadt Herten hin.

Die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl, auf deren Grundlage die Einstufung in Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen erfolgt, werden beibehalten. Die finanziellen Schwellenwerte (Umsatz oder Bilanzsumme) werden jedoch beträchtlich angehoben, was insbesondere auf die Inflation und die Produktivitätssteigerungen seit 1996 zurückzuführen ist, als die erste KMU-Definition der Gemeinschaft festgelegt wurde.

Sie hat zur Folge, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen für KMU und europäische KMU-Förderprogramme nur noch für diejenigen Unternehmen zugänglich sind, die die Merkmale tatsächlicher kleiner und mittlerer Unternehmen aufweisen (ohne die Wirtschaftskraft einer größeren Unternehmensgruppe). Die Eigenständigkeit eines Unternehmens muss daher im Einzelfall geprüft werden.

Es gelten folgende KMU-Schwellenwerte:

Unternehmensklasse Personal Umsatz oder Bilanzsummw
mittlere Unternehmen < 250 ? 50 Mio. EUR
(1996: 40 Mio.)
? 43 Mio. EUR
(1996: 27 Mio.)
kleine Unternehmen < 50 ? 10 Mio. EUR
(1996: 7 Mio.)
? 10 Mio. EUR
(1996: 5 Mio.)
Kleinstunternehmen < 10 ? 2 Mio. EUR
(vorher nicht definiert)
? 2 Mio. EUR
(vorher nicht definiert)

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Redaktion:
Stadt Herten
Wirtschaftsförderungsagentur
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Kurt-Schumacher-Straße 2
45697 Herten
Fon: 02366/ 303 617
Fax. 02366/ 303 578
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