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Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 werden in den nächsten Tagen durch die Post zugestellt.
Sollte ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin keine Lohnsteuerkarte 2005 erhalten haben, kann diese beim Bürgerservice, Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2, Zimmer 40, persönlich oder telefonisch (02366/303500) beantragt werden.
ArbeitnehmerInnen, die am 20. September 2004 ihren Hauptwohnsitz nicht in Herten hatten, erhalten ihre Lohnsteuerkarte vom bisherigen Wohnort. Es wird empfohlen, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, besonders hinsichtlich der Steuerklassenwahl, zu prüfen. Änderungen der Steuerklassen, die bis zum 31.12.2004 beantragt werden, gelten ab 01.01.2005.
Werden Steuerklassen im Laufe des Jahres 2005 geändert, so gilt die Änderung erst zum nächsten Ersten des folgenden Monats. Steuerklassenwechsel können grundsätzlich nur einmal im Jahr vorgenommen werden.
ArbeitnehmerInnen sind verpflichtet, Änderungen ihres Familienstandes - und den damit verbundenen Steuerklassenwechsel - bis zum 31.12.2004 auf ihrer Steuerkarte vermerken zu lassen.
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 nicht mehr berücksichtigt. Kinderfreibeträge für diese Kinder sowie für Pflegekinder können auf Antrag beim Finanzamt Marl aufgetragen werden. Das gleiche gilt für Schwerbehindertenfreibeträge und Freibeträge nach § 19 Einkommenssteuergesetz (EStG).
Das Finanzamt Marl bietet jeweils montags und donnerstags in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr Sprechstunden im Rathaus Herten, Zimmer 141, 1. Obergeschoss, an. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice:
Mo. - Mi. 8.00 - 16.00 Uhr
Do. 8.00 - 17.30 Uhr
Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
sowie jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 -12.00 Uhr.