Diese Meldung ist vom 08.10.2024.
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Laubentsorgung leicht gemacht

08.10.2024

ZBH stellt 227 Laubcontainer auf

Der ZBH stellt auch in diesem Jahr wieder Laubcontainer im Stadtgebiet auf.
Der ZBH stellt auch in diesem Jahr wieder Laubcontainer im Stadtgebiet auf.

Wenn im Herbst die Blätter fallen, fragen sich viele, wer für die Laubbeseitigung zuständig ist. Darüber klären die Stadtverwaltung und der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) auf: So ist beispielsweise die Reinigung der Gehwege im gesamten Stadtgebiet Sache der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zur Gehwegreinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs, um die Rutschgefahr zu verringern.

Allerdings dürfen die Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zur Verstopfung der Gullys und zum Defekt der Kehrmaschinen führen. Hierdurch bedingt kann unter Umständen eine Reinigung nicht, oder nicht zufriedenstellend durchgeführt werden. Auch zu beachten ist die richtige Befüllung der Container: Nicht hinein gehören verunreinigtes Laub und andere Grünabfälle. Bei mehrfacher Fehlbefüllung behält sich der ZBH das Recht vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen.

Im gesamten Stadtgebiet stellt der Zentrale Betriebshof Herten seit Freitag, 4. Oktober, wieder Laubcontainer auf. Mittlerweile ist die Zahl der aufgestellten Container auf 227 Stück angestiegen.

„Standort und Größe der Behälter richten sich dabei nach Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen“, so Thomas Ortwein, verantwortlich für die Straßenreinigung und den Winterdienst beim ZBH, „da der Service von den Mitarbeitenden neben dem eigentlichen Tagesgeschäft erbracht wird, bitten wir um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall zeitgleich stattfinden können und es an der ein oder anderen Stelle zu Wartezeiten kommt.“

Alternativ können sich Hertener Bürgerinnen und Bürger Laubsäcke kostenfrei an der Zentrale des ZBH (Zum Bauhof 5, 45699 Herten) oder an der Information des Rathauses (Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten) abholen. Ebenso führen Mitarbeitende des ZBH an den Abfallsammelfahrzeugen bzw. Kehrmaschinen Laubsäcke zur Ausgabe mit sich.

Auch bei den Laubsäcken gilt, dass nur die Blätter der städtischen Bäume hineindürfen. Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember eingesammelt bis dahin müssen die Säcke auf den privaten Grundstücken gelagert werden. Der Termin zur Abholung wird rechtzeitig von der Stadtverwaltung veröffentlicht und auf der Homepage www.zbh-herten.de bekannt gegeben.

Hintergrund

Vor allem nasses Laub auf Geh- und Radwegen birgt ein großes Unfallrisiko, sodass die Wege schnell gereinigt werden müssen. Hierfür sind die Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksverwalter zuständig, die diese Aufgabe unter Umständen an die Mietenden weitergeben können. Wenn die eigene Biotonne bzw. der eigene Komposthaufen nicht ausreichen, um das Laub der städtischen Bäume zu entsorgen, können Personen dieses bis zu einem Kubikmeter kostenfrei am Wertstoffhof abgeben.

Die Laubsäcke sind bis zur Sammlung auf dem eigenen Grundstück zu lagern, da das Ablegen der Säcke auf den Gehwegen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Zu groß ist die Unfallgefahr, wenn Laub auf Fahrbahn und Gehweg gelangt, noch dazu wenn es nass ist oder friert. Das Ablagern der Laubsäcke auf Gehwegen stellt eine sogenannte „wilde Abfallablagerung“ dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de