Diese Meldung ist vom 11.12.2018.
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Lärmaktionsplan 2018

Presse 11.12.2018

Der neue Plan tritt in Kraft

Der Entwurf liegt für Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht bereit.
Der Entwurf liegt für Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht bereit.

Auf Lärmprobleme hinweisen, ruhige Gebiete schützen und die Stadt insgesamt leiser machen, das sind die Ziele der städtischen Lärmaktionsplanung. Wie diese Ziele umgesetzt werden könnten, steht im Lärmaktionsplan. Mit diesem Plan soll die Lärmsituation in Herten langfristig verbessert werden. Den Rahmen setzt dabei das Bundes-Immissions-Schutzgesetz (BImSchG). Nach dem ersten Lärmaktionsplan (2013) ist nun der aktuelle Lärmaktionsplan 2018 mit Beschluss des Rates am 28.11.2018 in Kraft getreten.

Rechtlicher Hintergrund

Die Stadt Herten ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständig. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aus dem Jahr 2002. Diese Richtlinie ging im Jahr 2005 in deutsches Recht über. Sie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz durch §47 festgeschrieben.

Mit der Richtlinie hat man ein europaweites Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zusätzlich können „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, um sie vor eine Zunahme von Lärm zu schützen.

Umgebungslärm ist definiert als belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln (Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr) sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt jedoch keine Grenzwerte vor, bei deren Überschreitung eine Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen zwingend erforderlich wäre.

Wie funktioniert der Plan?

Die Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten. Sie stellen die Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes dar. Darüber hinaus wird ermittelt, wie viele Personen in Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern bestimmten Lärmbelastungen ausgesetzt sind.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Herten ist unter https://www.herten.de/wirtschaft/klima-umwelt/laermaktionsplan.html sowie im Ratsinformationssystem der Stadt Herten abzurufen.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, c.ploetz@herten.de