Die Bescheide zu den Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 in Herten werden erst Ende Januar bzw. Anfang Februar 2025 versendet. Grund dafür ist die vorgezogene Bundestagswahl: Das kommunale Rechenzentrum kann die Bescheide aufgrund der Wahl erst später als in den Vorjahren erstellen und versenden.
Die Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15. Februar 2025 bleibt unverändert.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de