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Die genauen Anmeldetermine werden den Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder in Kürze von den Schulen direkt mitgeteilt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.1998 bis 30.06.1999 geboren wurden. Auch Kinder, die nach dem 01.07.1999 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern schon zum Schuljahr 2005/2006 eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass sie schultauglich sind, also den erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben.
Bei der Anmeldung in der Schule müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten mitgebracht werden. Erziehungsberechtigte, die bis zum 30. Oktober keine Aufforderung zur Anmeldung bekommen haben, sollten sich telefonisch mit der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin zu vereinbaren.
Zur Anmeldung dürfen die Erziehungsberechtigten nicht allein kommen, sondern müssen die zukünftigen Schulkinder zur Vorstellung mitbringen. Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf, das heißt, mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, müssen zunächst bei der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Dieser ungewohnte, frühe Anmeldezeitpunkt resultiert übrigens aus dem neuen Schulrechtsänderungsgesetz, welches im Jahr 2003 verabschiedet wurde. Hintergrund dafür ist, dass die vorgezogene Anmeldung zur Schule insgesamt mehr Raum für eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern schafft. Somit ist noch ausreichend Zeit gegeben, bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten einzuleiten.