Diese Meldung ist vom 22.07.2021.
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„Gemeinsam stark gegen Corona“

Corona 22.07.2021

Plakate werben für Impfung

Logo der Stadt Herten
Logo der Stadt Herten

Nach der gelungenen Impfaktion im Glashaus in der Innenstadt möchte die Stadt Herten die Bürgerinnen und Bürger nun auf weitere Impfmöglichkeiten aufmerksam machen: Zur Aufklärung der Hertenerinnen und Hertener werden Plakate im Stadtgebiet verteilt, die an die Impfbereitschaft appellieren. Seit dem 9. Juli kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger ab 16 Jahren ohne Terminvereinbarung spontan im Impfzentrum Recklinghausen impfen lassen.

Das Impfzentrum Recklinghausen, auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen, ist von 8 bis 18.30 Uhr geöffnet. Verimpft werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna. Wer mit den erforderlichen Unterlagen zum Impfzentrum kommt, wird schnell und unkompliziert geimpft.

Ins Impfzentrum mitgebracht werden müssen ein gültiger Personalausweis und die elektronische Gesundheitskarte sowie, falls vorhanden, der Impfausweis. Außerdem herrscht im Impfzentrum die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wer bereits einen Termin für das Impfzentrum gebucht hat, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen.

 

Kürzere Abstände bei den Impfvorgaben für Genesene

Auch Genesene können sich impfen lassen. Wer mit dem Corona-Virus infiziert war, aber keine Beschwerden und somit einen asymptomatischen Krankheitsverlauf hatte, kann bereits vier Wochen nach der Labordiagnose geimpft werden. In Einzelfällen kann eine frühere Impfung auch bei Krankheitsverläufen mit Symptomen sinnvoll sein, wie das Land angibt. Dann sollte die Genesung wiederum, nicht das Testergebnis, mindestens vier Wochen zurückliegen. Als Nachweis müssen Genesene ihr positives PCR-Testergebnis bzw. einen Nachweis über die Genesung vorlegen. Wer keinen Nachweis über eine laborbestätigte (PCR-Test) Erkrankung hat, kann diesen beim Gesundheitsamt anfordern – per E-Mail an nachweispcr@remove-this.kreis-re.de.

Kürzere Abstände auch bei BioNTech-Impfungen

Ebenfalls kürzere Abstände sind ab sofort bei Impfungen mit dem Impfstoff BioNTech möglich. Wie das Gesundheitsministerium in seinem neusten Impferlass festlegt, kann das Impfintervall auf den Mindestabstand von drei Wochen reduziert werden. Bislang lagen zwischen Erst- und Zweitimpfung in der Regel sechs Wochen.

Grundsätzlich gilt in NRW, dass Zweitimpfungen dort vorgenommen werden sollten, wo auch die erste Impfung durchgeführt wurde. Wer zur Zweitimpfung ins Impfzentrum kommt, muss beachten, dass zwischen der ersten und zweiten Impfung mindestens vier Wochen liegen müssen. Wird eine Impfung vorgezogen, sollte der bereits vereinbarte Termin abgesagt werden.

Weitere Informationen zum Impfzentrum und Dokumente zu den Impfungen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de