Diese Meldung ist vom 07.03.2005.
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Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe genehmigt

07.03.2005

Im Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP) werden die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgelegt, die Grundlage der Flächennutzungsplanung für die einzelnen Kommunen sind.

Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung ...

Im Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt Emscher-Lippe (GEP) werden die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung festgelegt, die Grundlage der Flächennutzungsplanung für die einzelnen Kommunen sind.

Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW hat den Mitte 2003 neu aufgestellten GEP-Teilabschnitt Emscher-Lippe sowie seine 1. Änderung mit Erlassen vom 30.04.2004 und 26.10.2004 genehmigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 12.11.2004 bekannt gemacht (GV NRW Nr. 39, S. 621 bzw. 616). Ein Exemplar liegt zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Zimmer 368 aus.

Zusätzlich kann der Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Emscher-Lippe auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster www.brms.nrw.de unter dem Pfad "Regionalrat" und "GEP Emscher-Lippe" eingesehen oder heruntergeladen werden.