Diese Meldung ist vom 26.07.2021.
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Für Herten gilt ab Montag 26. Juli, die Inzidenzstufe 1

Corona 26.07.2021

Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen liegt an mehreren Tagen über dem Grenzwert von 10

Logo der Stadt Herten
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Da die 7-Tage-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen an acht aufeinanderfolgenden Tagen über einem Wert von 10 liegt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesland und somit auch in Herten ab Montag, 26. Juli, wieder an verschärfte Corona-Regeln halten. Grundlage für den Wechsel von Inzidenzstufe 0 auf Inzidenzstufe 1 ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die Landesinzidenzstufe 1 setzt folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

 

- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

- Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einer Person pro 10 Quadratmeter.

- Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet werden.

- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchenden pro Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

- Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Eine vollständige Übersicht der Regeln, die im Kreis Recklinghausen gelten, gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz, Telefon: 02366 303-180, c.ploetz@herten.de