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Die von Bundestag und -rat beschlossene bundesweite Notbremse gilt ab Samstag, 24. April, um 0 Uhr auch in Herten. Die seit einigen Tagen im Kreis Recklinghausen knapp unter 200 liegendes 7-Tages-Inzidenz führt dazu, dass neue Corona-Regeln aufgestellt werden. Bis die Inzidenz im Kreis wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter den Grenzwert von 100 sinkt, gelten folgende Regelungen:
- Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Diese Regelung gilt ab sofort auch im privaten Raum.
- Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
- Schulen: Distanzunterricht (Ausnahmen für Abschlussklassen etc. möglich)
- Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
- Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (Click & Collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden)
- Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen
- Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
- Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich
Weitere Informationen zur bundesweiten Notbremse können Interessierte auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de finden.