Diese Meldung ist vom 09.08.2006.
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Das Versorgungsamt berät in Angelegenheiten nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Erziehungsgeldangelegenheiten und in allen Schwerbehindertenangelegenheiten. Insbesondere wird Hilfestellung gegeben bei der Aufnahme von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und Aufnahme von Widersprüchen.