Diese Meldung ist vom 08.04.2010.
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Briefwahlbüro öffnet am Montag, 12. April, im Rathaus

08.04.2010

Ab kommenden Montag, 12. April, beginnt die Deutsche Post mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am 9. Mai. Zeitgleich öffnet auch das Briefwahlbüro im Rathaus zu den regulären Öffnungszeiten. Wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Dies sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl - also seit dem 23. April 2010 - in Herten ihren Wohnsitz haben.

Das trifft auf 46.995 Hertener Bürgerinnen und Bürger zu. Wer von ihnen am 9. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.

Für die Briefwahl gibt es vier verschiedene Möglichkeiten:

- Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie, sendet sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus und bekommt anschließend seine Unterlagen zugesandt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig für eine wirksame Antragstellung ist die Unterschrift auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

- Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und wählt direkt im Briefwahlbüro (Zimmer 174, 1. Obergeschoss). Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des Personalausweises.

- Die Briefwahlunterlagen werden per Online-Formular im Internet angefordert. Ab dem 12. April kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, da die Stimmbezirksnummer und laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt wird, die der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen ist.

- Die Briefwahlunterlagen dürfen auch durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Diese finden Wahlberechtigte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Wer bis Ende nächster Woche keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02366 / 303 240 in Verbindung setzen. Selbstverständlich ist es auch möglich, ohne die Karte seine Stimme abzugeben. Hierzu müssen Wähler im Briefwahlbüro bzw. am Wahltag im Wahllokal ihren Personalausweis vorlegen.

Das Briefwahlbüro hat montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Öffnungstag: Am Samstag, 8. Mai, (Tag vor der Wahl) ist das Briefwahlbüro von 10 bis 12 Uhr geöffnet.