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Um auch den Kurzentschlossenen die Stimmabgabe zu ermöglichen, hat das Briefwahlbüro im 1. Stock des Rathauses am Freitag extra von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Der Online-Antrag auf www.herten.de bleibt bis Freitag, 11 Uhr, nutzbar. Allerdings liegt das Risiko, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig ankommen, beim Wähler. Bis Freitagmorgen per Post oder online eingegangene Anträge auf Briefwahl können noch bearbeitet und auf den Postweg gebracht werden. Allerdings müssen die Wahlberechtigten nach dem Ausfüllen selbst dafür sorgen, dass ihre Wahlunterlagen bis zum Wahlsonntag 18 Uhr im Rathaus ankommen.
Eine Sonderreglung gilt, wenn jemand am Freitag nach 18 Uhr erkrankt und nicht am Sonntag das Wahllokal aufsuchen kann. Er hat noch eine - wenn auch umständliche - Möglichkeit, seine Stimme abzugeben. "Der oder die Erkrankte muss eine Person des Vertrauens mit einem ärztlichen Attest und einer Vollmacht ausstatten. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass die Erkrankung erst am Freitag nach 18 Uhr eingetreten ist. Am Sonntag zwischen 8 und 15 Uhr können dann auf diesem Weg die Unterlagen im Wahlbüro im Rathaus abgeholt werden. Allerdings müssen die ausgefüllten Stimmzettel spätestens um 18 Uhr wieder im Rathaus abgegeben werden", erklärt Sabine Wollny, Leiterin des Briefwahlbüros.
Wer die Briefwahlunterlagen bereits angefordert, bislang aber noch nicht ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann sie bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus abgeben, oder bis Donnerstag per Post zurück ans Rathaus schicken, so dass sie rechtzeitig bis zum Wochenende bei der Stadtverwaltung eingehen.
Am Wahlsonntag sind im ganzen Stadtgebiet 28 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, damit die Bürger vor Ort ihre Stimme abgeben können.
Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verlegt hat, kann gegen Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses dennoch seine zwei Stimmen bei der Landtagswahl abgeben.