Diese Meldung ist vom 16.04.2019.
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Bezuschussung durch Haus-und Hofflächenprogramm

Presse 16.04.2019

Neugestaltung von Fassaden und Außenanlagen im Fördergebiet Innenstadt

Wertsteigerung der eigenen Immobilie, Verschönerung der Fassade, Steigerung des gesamten städtebaulichen Erscheinungsbildes, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Mieterinnen und Mieter in Höfen und Gärten sowie die Verbesserung der stadtökologischen Qualität: Dies sind die erklärten Ziele des Haus- und Hofflächenprogrammes der Stadt Herten basierend auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept zur Entwicklung der Hertener Innenstadt.

Die Richtlinie ermöglicht Immobilienbesitzerinnen und -besitzern innerhalb des Fördergebietes „Innenstadt“ die Fassaden und Außenanlagen ihrer Immobilie mit Zuschüssen der Städtebauförderung zu verschönern. Dafür können 30 Euro pro Quadratmeter Fläche beziehungsweise maximal 50 Prozent der Baukosten als Zuschuss beantragt werden.

Beispiele zeigen: Nicht nur die einzelne Hausbesitzerin bzw. der einzelne Hausbesitzer profitiert, sondern perspektivisch sogar der ganze Stadtteil. Denn viele kleine Einzelmaßnahmen an Immobilien führen in Summe zu einer Aufwertung des gesamten Wohnumfeldes und der Innenstadt.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Fördermittel zunächst durch die Eigentümerin oder den Eigentümer beantragt und durch die Stadt bewilligt werden müssen, bevor mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden darf. Hierbei sind Katja Schlemper und Jörg Hollweg vom Architekturteam der Innenstadt gerne behilflich.

Das Architekturteam ist unter architekturteam@remove-this.innenstadt-herten.de sowie unter der Telefonnummer 0 23 66 / 9 36 06 22 erreichbar. Auch das Team des Innenstadtbüros (Ewaldstraße 15) steht als Anlaufstelle gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Corina Plötz (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 180, c.ploetz@herten.de