Diese Meldung ist vom 08.07.2014.
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Betreten der Wälder bis zum 1. September verboten

08.07.2014

Auch einen Monat nach dem Pfingststurm „Ela“ sind die Schäden im Ruhrgebiet noch deutlich zu spüren. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW warnt dringend vor Folgegefahren und verlängert daher die Sperrung der Waldflächen in Herten und in anderen Teilen des Ruhrgebiets bis Montag, 1. September.

Auch einen Monat nach dem Pfingststurm „Ela“ sind die Schäden im Ruhrgebiet noch deutlich zu spüren. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW warnt dringend vor Folgegefahren und verlängert daher die Sperrung der Waldflächen in Herten und in anderen Teilen des Ruhrgebiets bis Montag, 1. September.

Neben allen Hertener Wäldern sind außerdem nach wie vor der Schlosspark, der Katzenbusch und der Waldfriedhof gesperrt. Bei den Spielplätzen ist weiterhin das Betreten der Flächen im Gertrudenpark, Schieferfeld, Katzenbusch und in der Heinrich-Lersch-Straße verboten. Das Backumer Tal ist bis auf einzelne abgesperrte Bereiche wieder freigegeben. Wer das Verbot missachtet muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000€ rechnen. Diese behördliche Verordnung bedeutet übrigens nicht unbedingt, dass die Waldgebiete auch vor Ort abgesperrt sind. Auch ohne eine sichtbare Absperrung ist das Betretungsverbot wirksam.

In vielen Wäldern, liegen die Bäume noch kreuz und quer übereinander – Doch das ist nicht die größte Gefahr. Bäume, die zum Teil entwurzelt sind, können umkippen oder durchbrechen und abgebrochene Kronenteile und Äste können herunterfallen. Selbst für Profis ist die Beseitigung von Sturmschäden laut des Landesbetriebs Wald und Holz NRW eine extrem gefährliche Aufgabe, da sich in herumliegenden Ästen und Stämmen häufig spontan und unkalkulierbar Spannungen lösen.

Wer in dem Sturmholz eine günstige Möglichkeit sieht Brennholz für den eigenen Kamin zu sammeln, begibt sich ebenfalls in große Gefahr und verstößt gegen das Gesetz. Denn auch die vom Sturm umgeworfenen Bäume haben eine Besitzerin oder einen Besitzer.

Des Weiteren sind die Waldflächen in den Gebieten Bottrop südlich der A 2, Castrop-Rauxel, Dortmund westlich der B 236, Duisburg östlich des Rheins und südlich der Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen, Herne, Mülheim, Recklinghausen, Waltrop südlich der L 511 (Recklinghäuser-, Berliner-, und Brambauer Straße) und mit einigen Ausnahmen: Bochum, Duisburg und Oberhausen.