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In der kommenden Woche beginnt der Zentrale Betriebshof Herten mit weiteren Baumfällungen im Stadtgebiet. Diese sind erforderlich, um die sogenannte Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Stadt verpflichtet ist potenzielle Gefahrenstellen zu beseitigen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Um die betroffenen Bäume gut erreichen zu können, nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBHs eine Raupenhebebühne.
Dem voraus führte der ZBH Baumkontrollen durch. Sie sind ebenfalls wichtiger Bestandteil der kommunalen Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen dokumentieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBHs den Zustand der Bäume und beseitigen die Gefahrenstellen.
Im Einzelnen sind folgende Fällungen vorgesehen
- Backumer Tal: eine Silber-Weide hinter dem Grundstück Friedrichstraße 24 sowie eine Rosskastanie in der Abpflanzung zum Freibad.
- Grünanlage Josefstraße - Rohrkamp: eine Stieleiche sowie zwei Erlen im Bereich der Brücke
- Sportanlage Nord: eine Traubenkirsche hinter dem Grundstück Reener Straße 15
- Schlosspark: eine Hängebirke und eine Eibe in der Abpflanzung am Theaterplatz
- Spielplatz Pankower Straße (neben der Treppe): drei Hainbuchen in der Abpflanzung
- Katzenbusch: eine Armenische Eiche im Bereich der Waldfläche zwischen der Sportanlage und der Katzenbuschstraße sowie eine Stieleiche am Rasenplatz der Sportanlage
- Martin-Luther-Schule: eine Erle und zwei Weiden im Schulgarten hinter dem Gebäude
- Mühlenbusch: eine Rotbuche an der Weiherstraße hinter den Teichen
Die Maßnahmen dienen ausschließlich dem Erhalt der Wälder und Grünflächen im Stadtgebiet. Das Landesforstgesetz NRW verpflichtet die Gemeinden zur Bewirtschaftung ihres Waldbesitzes.