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Am heutigen Donnerstag, 19. März, ist eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Herten auf den Weg gebracht worden. Diese Allgemeinverfügung umfasst Einschränkungen für Einrichtungen zur Umsetzung von arbeitspolitischen Fördermaßnahmen.
Die Erweiterungen werden ab Punkt 16 der Allgemeinverfügung erläutert. Die aktuelle Allgemeinverfügung steht auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de/corona zur Einsicht bereit. Des Weiteren ist die Verfügung am Haupteingang des Rathauses, am Eingang des Glashauses und am Eingang der FBW als Aushang einsehbar. Die Allgemeinverfügung wird im aktuellen Amtsblatt veröffentlich. Dieses kann nicht wie üblich, im Rathaus persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf kann das Amtsblatt zugeschickt werden. Dafür reicht eine E-Mail an buergermeisteramt@. Alle aktuellen Informationen und Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus sind unter herten.dewww.herten.de/corona zu finden.