Diese Meldung ist vom 12.12.2018.
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Alle Jahre wieder: der Winter kann kommen

Presse 12.12.2018

ZBH ist gut vorbereitet

Insgesamt lagern im Salzlager des ZBH rund 850 Tonnen Salz.
Insgesamt lagern im Salzlager des ZBH rund 850 Tonnen Salz.

Alle Jahre wieder. Der Zentrale Betriebshof hat sich wie jedes Jahr für den Winterdienst vorbereitet. Das Salzlager ist gut gefüllt und die Fahrzeuge sind vorbereitet. Und der Schlachtplan für den Fall der Fälle ist vorbereitet. Bei einem so genannten Volleinsatz werden rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zwei Großstreuern, vier Schleppern und diversen Pritschenfahrzeugen zeitgleich im Einsatz sein werden. Insgesamt ist der ZBH für rund 81 km (einfach Strecke) zuständig.

Der Zentrale Betriebshof (ZBH) ist für den Wintereinbruch bereits seit dem Herbst gewappnet. Das Salzlager wurde mit circa 800 Tonnen Streusalz gefüllt. Außerdem sind die Fahrzeuge vorbereitet und mit den Anbauten getestet worden. Auch die Mitarbeiter sind entsprechend unterwiesen. Bei einem Volleinsatz sind rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zwei Großstreuern, vier Schleppern sowie diversen Pritschenfahrzeugen zeitgleich im Einsatz. Neben den üblichen Arbeitszeiten sind im Winter dreizehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bereitschaft, um in den frühen Morgenstunden oder den Abendstunden Straßen und Überwege verkehrssicher zu halten.

Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger

Um reine Anliegerstraßen, Stichstraßen oder Nebenfahrbahnen müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger bei Frost und Schnee selbst kümmern und dort mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat streuen oder Schnee räumen. Auf Gehwegen und Bürgersteigen muss ein 1,20 Meter breiter Weg freigeräumt werden. Die Anlieger müssen ebenfalls an Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen Schnee und Eis bis zur Fahrbahnmitte beseitigen und für ein gefahrloses Ein- und Aussteigen an Bushaltestellen sorgen. Genauere Informationen und Beispiele hierzu enthält der Winterdienstflyer des ZBH. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer können auch die Mieterinnen und Mieter zum Winterdienst verpflichten. „Die Verantwortung liegt aber weiterhin immer bei den Eigentümern“, betont ZBH-Mitarbeiter Thomas Ortwein. Wenn sie jedoch den Winterdienst samt Verantwortung komplett an eine Fremdfirma übertragen, muss das beim ZBH gemeldet und eine entsprechende Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers nachgewiesen werden.

Bei welchen Straßen es sich um Anlieger-, Stich- oder Nebenstraßen handelt, ist im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung festgehalten. Diese erhalten Bürgerinnen und Bürger als Download auf www.zbh-herten.de.

Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zu Pflichten beim Winterdienst, dem richtigen Streumittel und dem Winterdienst auf Fahrbahnen erhalten Interessierte unter www.zbh-herten.de.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an den Winterdienst-Service des ZBH wenden. Dieser ist unter der Telefonnummer (0 23 66) 303 101 oder (0 23 66) 303 121 erreichbar. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an winterdienst@herten.de möglich.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, a.meierhenrich@herten.de