Förderung von Stecker-Solargeräten

Die Stadtverwaltung Herten fördert ab Samstag, 1. März 2025, Stecker-Solargeräte an Zwei- und Mehrfamilienhäusern in Herten.

Was wird gefördert?

Errichtung von neuen Stecker-Solargeräten mit einer Leistung bis 800 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) an Zwei- oder Mehrfamilienhäusern innerhalb von Herten.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Herten sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt pauschal 150,00 Euro.

Welche Förderbedingungen gibt es?

  1. Die Stecker-Solargeräte dürfen erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschafft werden.
  2. Es werden nur Geräte mit einem Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers/Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) gefördert.
  3. Die Maßnahmen müssen baurechtlich zulässig und – soweit vorhanden – den Vorgaben der jeweiligen Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes entsprechen.
  4. Handelt es sich bei der antragstellenden Person um eine Mieterin/einen Mieter oder eine Pächterin/einen Pächter eines Gebäudes, ist die schriftliche Erlaubnis der Gebäudeeigentümerin/des Gebäudeeigentümers für die Errichtung und den Betrieb der Anlage einzuholen.
  5. Je Wohneinheit wird nur ein Gerät gefördert.
  6. Je antragsstellender Person wird nur ein Gerät gefördert.
  7. Die Person, die Fördermittel erhält, ist einverstanden, dass ein Foto der fertiggestellten Anlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Herten und der Hertener Stadtwerke GmbH sowie auf deren Social-Media-Kanälen als umgesetzte Beispiel-Anlage veröffentlicht wird.

Was benötige ich für den Antrag?

  • Schriftliche Bestätigung, dass m. d. Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Eigentümersin/des Eigentümers bei Maßnahmen, die die Mieterin/der Mieter oder die Pächterin/der Pächter durchführen möchte
  • Gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Wie läuft das Verfahren?

Schritt 1 - Förderantrag: Sie stellen einen Förderantrag unter Verwendung des Formblatts (siehe Download-Bereich) und fügen alle nötigen Unterlagen bei (siehe „Was benötige ich für den Antrag?“).
Schritt 2 - Zuwendungsbescheid: Das Stadtentwicklungsamt stellt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.
Schritt 3 - Beschaffung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beschaffen und errichten Sie das Stecker-Solargerät Ihrer Wahl.
Schritt 4 - Leistungsnachweis: Spätestens drei Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides sind alle laut Förderrichtlinie Pkt. 9 erforderlichen Nachweise einzureichen.
Schritt 5 - Auszahlung der Förderung: Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise und weist die Zahlung der Fördermittel an.

Terminvergabe

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um persönlich beraten zu werden.