Teilnahmevoraussetzungen
An den Veranstaltungen der VHS können Sie teilnehmen, wenn Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Veranstaltungen und Kursen ist nur dann möglich, wenn dieses aus der Ankündigung ausdrücklich hervorgeht.
Sofern für die Teilnahme an den Veranstaltungen besondere persönliche Voraussetzungen erforderlich sind, sind diese in der Kursbeschreibung angegeben.
Qualifikation der Kursleitenden
Unsere Kursleiterinnen und Kursleiter kommen aus den unterschiedlichsten Berufen, Wissensgebieten und/oder Studiengängen. Sie sind fachlich qualifiziert und für die Arbeit mit Erwachsenen geschult und bilden sich kontinuierlich fort. Viele Kursleitenden verfügen über langjährige Erfahrungen in der Erwachsenenbildung. Die für die Abschlüsse bestimmter Kurse (z. B. Schulabschlüsse) erforderlichen Qualifikationen werden von den Kursleitenden erfüllt.
Die VHS gibt den Kursleitenden die Möglichkeit, an Fachtagungen (z. B. des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW oder anderen Einrichtungen) teilzunehmen. Darüber hinaus bietet sie eigene Fortbildungen oder Fortbildungen in Kooperation mit anderen Volkshochschulen für die Kursleitenden an.
Wie melde ich mich an?
Zu den Veranstaltungen müssen Sie sich schriftlich anmelden. Bitte füllen Sie – für jede Veranstaltung gesondert – eine Anmeldekarte aus dem Programmheft aus und senden Sie diese an die Volkshochschule. Sie können sich aber auch per Brief, Fax, E-Mail oder über das Internet anmelden. Ausnahmen (z. B. keine Anmeldung erforderlich oder besondere Anmeldeverfahren) sind in den Kurs- und Veranstaltungsbeschreibungen angegeben.
Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Ihre rechtzeitige Anmeldung ... erleichtert uns die Organisation!
Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der von der VHS geplanten Veranstaltung entsteht durch die Anmeldung bzw. Zahlung der Entgelte nicht.
Erfolgt eine Bestätigung?
Die Volkshochschule schickt Ihnen keine Anmeldebestätigung. Wenn wir uns nicht vor Beginn der Veranstaltung bei Ihnen melden, sind Sie als Teilnehmerin/Teilnehmer für die gewünschte Veranstaltung registriert und werden erwartet. Bei Kursausfall oder Veränderungen werden Sie selbstverständlich benachrichtigt.
Entgelte
Die Entgelte sind jeweils bei den Kursen und Veranstaltungen angegeben. Sie richten sich nach der Entgeltordnung (die in der VHS erhältlich ist) und können neben dem Entgelt auch Umlagen enthalten. Sofern Materialkosten im Kurs bar zu bezahlen sind, ist dieses in der Kursbeschreibung angegeben.
In den Entgelten der EDV-Kurse ist eine Pauschale für die Nutzung von Hard- und Software enthalten, die je nach Fachraumausstattung in der Höhe unterschiedlich ausfallen kann.
Die Teilnahme an Schulabschlusslehrgängen ist entgeltfrei.
Bleiben Sie einer Veranstaltung ganz oder teilweise fern, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts durch die VHS.
Ermäßigungen
Für eine Vielzahl von Kursen und Seminaren kann das Entgelt ermäßigt werden, wenn Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Das ermäßigte Entgelt ist nach dem normalen Entgelt in Klammern abgedruckt (erm. ... €/HP ... €).
Die Ermäßigung beträgt 30 % für Schüler/-innen, Azubis, Vollzeitstudentinnen und -studenten sowie Arbeitslose sowie 50 % für Herten-Pass-Inhaber/-innen. Der Ermäßigungsgrund ist nachzuweisen.
Alle Ermäßigungen gelten nur für die Kursentgelte, nicht für Prüfungen, sonstige Kosten oder Umlagen.
Für die Integrationskurse gelten besondere Bestimmungen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geregelt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie bei den Integrationskursen.
Die Informationen über den Gutschein für Hertener Schulabgängerinnen und Schulabgänger entnehmen Sie bitte Seite 18.
Der „Herten-Pass“
Den „Herten-Pass“ erhalten alle Hertener Bürger/-innen, die ein geringes Einkommen haben (etwa das Eineinhalbfache des Sozialhilferegelsatzes zzgl. angemessener Miete). Auskunft dazu erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses, Tel.: (0 23 66) 303 5 00.
Wie zahle ich das Entgelt?
Das Teilnehmerentgelt wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Dazu erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift eine Einzugsermächtigung auf dem Anmeldevordruck. Der Einzug des Teilnahmeentgeltes erfolgt frühestens zwei Wochen nach Beginn der Veranstaltung. Eine Ratenzahlung ab einem Entgelt von 50,- Euro ist auf Anfrage möglich. Das Entgelt wird dann in zwei Teilbeträgen abgebucht.
Kann eine Abbuchung aufgrund falscher Datenangaben von Ihnen nicht erfolgen und wird die Volkshochschule mit Rückbuchungsgebühren belastet, so haben Sie diese Gebühr zu erstatten.
Lehrbücher
Lehrbücher beschaffen Sie sich bitte selbst. Im Programmheft sind – soweit möglich – Preise abgedruckt (Preisirrtümer/-änderungen vorbehalten).
Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass die Anmeldung nach den Vorschriften über den Fernabsatz zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Volkshochschule Herten, Resser Weg 1, 45699 Herten, Fax-Nr.: (0 23 66) 303 595, E-Mail: vhs@herten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist (siehe Seite 176).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Rücktrittsregelung
Ihre Anmeldung können Sie (nach Ablauf der Widerrufsfrist) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurücknehmen, bei Bildungsurlaubsveranstaltungen bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Abmeldungen können wir nicht anerkennen. Hier bleiben Sie zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Im Falle des fristgerechten Rücktritts erhebt die VHS einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5,- Euro. Die Rücknahme einer Anmeldung muss fristgerecht schriftlich oder persönlich bei der VHS-Geschäftsstelle erfolgen. Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht möglich. Die genannten Regelungen gelten auch, wenn Sie sich über die sogenannte „Weitermeldeliste“ im Vorsemester angemeldet haben.
Erinnerung an den Kursbeginn
Eine Erinnerung an den Veranstaltungsbeginn erfolgt nicht.
Unterrichtsfrei
In den Ferien, an Feiertagen sowie an Brückentagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Studienreisen
Die Studienreisen sind in der Regel von der VHS inhaltlich geplant. Hinsichtlich der Durchführung der Reisen tritt die VHS lediglich als Vermittlerin auf. Veranstalter der Reisen ist das jeweilige Reisebüro, das alle Leistungen erbringt, die zur Durchführung erforderlich sind. Es gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie die Teilnahmevoraussetzungen der VHS.
Haftung
Haftung bei Diebstählen und Beschädigungen können wir leider nicht übernehmen.
Fragen
zu den Geschäftsbedingungen beantworten wir gerne unter vhs@. herten.de
Die Stadt Herten als Träger der Volkshochschule ist Mitglied des Landesverbandes der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. (www.vhs-nrw.de).