Pflege städtischer Waldflächen

Lars Kuhnt vom ZBH markiert die Bäume, die gefällt werden, um anderen Bäumen Raum zum Wachsen zu geben.
Lars Kuhnt vom ZBH markiert die Bäume, die später gefällt werden, um anderen Bäumen mehr Raum zum gesunden Wachsen zu geben.

Um die Pflege und Unterhaltung der städtischen Waldflächen kümmert sich der Zentrale Betriebshof Herten. Zu den Waldflächen nach dem Landesforstgesetz zählen:

  • Mühlenbusch
  • Buchenbusch
  • Teile vom Katzenbusch
  • Paschenberg-Wald
  • Landschaftspark Scherlebeck (kleiner Waldstreifen entlang der ehemaligen Bahntrasse Scherlebecker Straße und Schlägelstraße)

Ein Wald braucht Pflege – jedenfalls wenn er für Menschen auch als Ausflugsziel und Erholungsfläche dient. Kranke Bäume und morsche Hölzer sollen rechtzeitig erkannt werden, bevor sie Spaziergänger oder Radfahrer gefährden.

Kein Widerspruch: Fällung für gesunde Entwicklung

Schwerpunkt der Arbeiten sind daher Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen. Diese Pflegemaßnahmen finden alle fünf bis zehn Jahre statt und dienen der gesunden Entwicklung des Waldbestandes. Das kann natürlich auch bedeuten, dass Bäume gefällt werden müssen, die andere Bäume in ihrem Wachstum behindern. Außerdem werden kranke, abgestorbene und stand- und bruchgefährdete Bäume gefällt. Gut für die verbleibenden Bäume, denn sie erhalten mehr Raum für Kronen und Wurzeln. Außerdem entwickelt der Wald so eine gute Standsicherheit bei Stürmen.

Neue Chance für neue Bäumchen

Durch den besseren Lichteinfall auf den Waldboden entstehen zudem günstige Bedingungen für die Keimung von Baumsamen, wie beispielsweise Bucheckern und Eicheln. So kann sich auf ganz natürliche Weise eine neue Baumgeneration entwickeln. Die beste Voraussetzung für einen artenreichen Wald, der dann aus Kraut-, Strauch- und verschiedenen Baumschichten aufgebaut ist. Solch ein „stufiger“ Aufbau ist besonders gut für die Stabilität des gesamten Bestandes.

Spezialmaschinen: Durchforstung vom Fachmann

Die Durchforstungsarbeiten werden in der Regel von Mitarbeitern des ZBH Bereich Grün in Kooperation mit der Forstbehörde (Landesbetrieb Holz NRW) geleitet und überwacht. Jeder Eingriff ist den Standortverhältnissen und der Baumarten-Zusammensetzung angepasst. Die Bäume, die gefällt werden sollen, werden vorab farblich gekennzeichnet. Die Fällarbeiten werden von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt. Um nicht die gesamte Waldfläche befahren zu müssen, kommen Forstspezialmaschinen zum Einsatz, die von den vorhandenen Wegen aus bodenschonend arbeiten können. Das Betreten der Flächen ist während der Arbeiten aus Sicherheitsgründen verboten.

Holzhandel zur Kostendeckung

Um die Arbeiten kostendeckend durchführen zu können, wird das anfallende Holz über die Forstbehörde vermarktet und der Industrie zugeführt. Das verbleibende Kronenreisig, also das feinere Geäst der Bäume, verbleibt im Wald. Hier bietet es Nährstoffe, Nahrung, Unterschlupf und Brutmaterial für Insekten, Vögel und andere Tiere. 

Besondere Vorsicht bei Sturm!

Die Hertener Waldflächen sollten bei Sturm aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Es besteht Gefahr durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume.

Ihre Ansprechperson

Herr Kuhnt
Telefon: 02366 303-107
Gebäude: ZBH
Raum: B 11