Baumschutzsatzung

Die Stadt Herten hat KEINE Baumschutzsatzung, sodass für die Fällung von Bäumen auf dem eigenen Grundstück keine Genehmigung seitens der Stadt Herten erforderlich ist.

Ausnahmen

Schützenswerter Baum

Der Baum ist in einem gültigen Bebauungsplan als schützenswert eingetragen oder wurde in einem landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bebauung als Ausgleichsbegrünung festgesetzt. Ansprechpartner in diesem Fall ist der Bereich Stadtentwicklung und Planung im Rathaus.

Gestaltungssatzung mit Baumbestand

Es besteht für den Bereich eine Gestaltungssatzung, die auch den Baumbestand umfasst. In diesem Fall ist die Untere Denkmalbehörde Herten zuständig.

Baum als Naturdenkmal

Der Baum ist als Naturdenkmal ausgewiesen. Für derartige Fälle ist die Untere Landschaftsbehörde Recklinghausen Ansprechpartner.

Baum fällen auf fremden Grundstücken...

Steht der Baum, der gefällt werden soll, nicht auf dem eigenen Grundstück, ist die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen (z. B. ein privater Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft o.ä.).

Ihre Ansprechperson

Herr Kuhnt
Telefon: 02366 303-107
Gebäude: ZBH
Raum: B 11