Die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr bilden zusammen die Feuerwehr Herten. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) müssen die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen unterhalten. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet.
Engagierte Bürger sind in drei Löschzügen tätig. Dies bedeutet für Herten, dass aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotenzials berufliche und ehrenamtliche Einsatzkräfte erforderlich sind. Berufsfeuerwehrleute sind feuerwehrtechnische Beamte der Stadt Herten, ehrenamtliche Einsatzkräfte sind Bürger unserer Stadt, die neben ihrer Berufstätigkeit den Feuerwehreinsatzdienst unentgeltlich leisten. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sind zusammengeschlossen in den drei Löschzügen.
Mit dieser Kombination aus beruflichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften wird sichergestellt, dass rund um die Uhr an jedem Tag in der Woche Feuerwehreinsatzkräfte zur schnellen Schadenabwehr im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen