Die deutsche Staatsangehörigkeit kann erworben werden, wenn die im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Vorabinformationen hierzu sowie den notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mkjfgfi.nrw/einbuergerungsvoraussetzungen-02.
Um die persönliche Ausgangssituation und die Möglichkeiten einer Einbürgerung zu ermitteln, wird zu Beginn des Verfahrens ein Beratungsgespräch angeboten. Hierbei wird auch festgestellt, welche Unterlagen speziell für Ihren Einbürgerungsantrag mitzubringen sind, so dass ein Nachfordern von Dokumenten oder unnötige Kosten bei nicht Vorliegen der Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Möglichkeit vermieden werden. So kann unter Umständen auch schneller mit der Bearbeitung des vollständigen Antrages begonnen werden. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen wollen, stehen Ihnen die allgemeinen Dokumente am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
In jedem Fall muss der vollständig ausgefüllte Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen bei einem Termin persönlich abgegeben werden.
Das Bundeskabinett (Ministerrunde) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Voraussetzungen für eine Einbürgerung beschlossen. Dies betrifft sowohl die Reduzierung der Zeiten des rechtmäßigen Aufenthaltes wie auch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Erst nach positiver Abstimmung und Veröffentlichung würden die Änderungen in Kraft treten. Die Bundesinnenministerin plant dies für das 1. Halbjahr 2024 (Stand: 20.11.2023).
Für die Themengebiete
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit
ist die Bezirksregierung in Münster zuständig. Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Homepage: www.bezreg-muenster.de.
Für ein Beratungsgespräch oder die Abgabe Ihrer vollständigen Antragsunterlagen können Sie hier direkt einen Termin buchen:
Nach Abschluss Ihrer Terminanfrage erhalten Sie per Email eine Reservierungsbestätigung mit einem Aktivierungs-Link. Diesen müssen Sie unbedingt noch einmal bestätigen, damit Ihr Wunschtermin tatsächlich gebucht ist.
Wird die Aktivierung nicht durchgeführt, verfällt die Reservierung automatisch nach drei Stunden!!
Gebührenvorschuss bei Antragstellung | Restgebühr bei Einbürgerung |
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Erwachsene 191,00 € | Erwachsene 64,00 € |
Kinder 38,00 € | Kinder 13,00 € |
Herr Voß
Telefon: 02366 303-592
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 26 | EG
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit der Kampagne #IchDuWirinNRW über das Thema Einbürgerung.