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Auf Lärmprobleme hinweisen, ruhige Gebiete schützen und die Stadt insgesamt leiser machen – das sind die Ziele der Lärmaktionsplanung der Stadt Herten. Mit dem sogenannten Lärmaktionsplan soll die Lärmsituation vor Ort langfristig verbessert werden. Nützlich ist dabei auch eine Lärmkartierung, die bildlich aufzeigt, an welchen Hauptverkehrsstraßen es in Herten lauter ist.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort im Rathaus und online die Lärmkartierung anschauen und der Stadt melden, an welchen Stellen es ihrer Meinung nach leiser sein sollte.
Den Rahmen für den Lärmaktionsplan setzt das Bundes-Immissions-Schutzgesetz, kurz BImSchG. Am 2. Oktober 2013 wurde der erste Hertener Lärmaktionsplan im Rat beschlossen. Im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wird der Hertener Lärmaktionsplan neu aufgestellt. Hierzu ist die Beteiligung in zwei Phasen vorgesehen. Grundlage für die aktuell laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung. Herten ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. Interessierte finden die Lärmkartierung online unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de. Außerdem haben sie bis Freitag, 24. November, Zeit, die Karten für das Hertener Stadtgebiet im Rathaus im Foyer des 3. Obergeschosses anzusehen.
Außerdem ist die Stadtverwaltung über für jeden Hinweis aus der Hertener Bevölkerung zu einem lokalen Lärmproblem dankbar, genauso über Ideen zur Lärmminderung. Hertenerinnen und Hertener können – ebenfalls bis Freitag, 24. November – dem Stadtentwicklungsamt per E-Mail an umwelt@ oder postalisch ans „Rathaus Stadt Herten, Stadtentwicklungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten“ ihre Anregungen mitteilen. herten.de
Was passiert dann damit? Die Eingaben der ersten Beteiligung werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs überprüft und gegebenenfalls miteinbezogen. Anfang 2024 findet dann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, vom Rat beschlossen und bekanntgegeben.